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NACHRICHTEN GELESEN MIT DER BRILLE DER MITTELSCHICHT
Das Volk wurde und wird in Deutschland im Gegensatz zu den Wahlberechtigten anderen Ländern, die bislang alle ablehnten, nicht gefragt, ob es dem Vertrag von Lissabon, der Vorstufe zu einer europäischen Verfassung und der Erweiterung der EU-Kompetenz bei wichtigen Themen etwa der inneren Sicherheit und der Verteidigungspolitik zustimmen möchte. Allein dagegen, gegen diese Missachtung des demokratischen Souveräns in so grundsätzlicher Frage, sollte man eigentlich in großer Zahl auf die Straße gehen.
Dank einiger weniger Aufrechter, die vor das Bundesverfassungsgericht zogen, gab es bis zum 30. Juni noch einmal Hoffnung, dass der Beitritt zum Lissabon-Vertrag durch die Bundesrepublik Deutschland hierzulande durch eine Klage vor unserem höchsten Gericht gestoppt werden konnte.
Leider erfüllte sich diese Hoffnung vieler Menschen nicht. Jedoch war die Klage und das Urteil wichtig, da weiteren Bestrebungen deutliche Grenzen gesetzt und das Gesetz, das die Art und Weise der deutschen Mitentscheidung im europäischen Rat regeln sollte, für verfassungswidrig erklärt wurde. An die Politik wurden klare Ansagen formuliert, was zu beachten ist, damit das Bundesverfassungsgericht die Unterschrift des Bundespräsidenten unter den Lissabonvertrag erlaubt.
Bitte liebe Bürgerinnen und Bürger, fragen Sie sich doch einmal, wie es kommt, dass ein Deutscher Bundestag, der mehrheitlich mit Juristinnen und Juristen besetzt ist, beinahe am laufenden Band und teils in ganz wesentlichen Dingen Gesetze generiert, die anschließend vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig kassiert werden.
Man kann bei so vielen Volljuristen im Gesetzgebungsorgan mangelndes Wissen nicht unterstellen. Wenn es dieses aber nicht ist, dann bleibt nur noch die Hypothese als Erklärung, dass wir offenbar alle vier Jahre und wahrscheinlich auch wieder in diesem September Leute in das Parlament wählen, die die von uns finanzierte Muße der vollen finanziellen Versorgung durch eine Abgeordnetendiät dazu nutzen, systematisch unsere Verfassungsordnung zu unterminieren, indem sie am laufenden Band Gesetze generieren mit verfassungswidrigem, primär geltenden Recht. Sind unsere Bundestagsabgeordneten mittlerweile gar ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz?
Der Vertrag von Lissabon sollte für uns alle Anlass sein, im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom letzten Dienstag
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html
zu resümieren, ob diese EU wirklich das ist, was wir uns als europäische Zukunft vorstellen. Hierzu ein Vortrag des Mannes aus Erlangen, der die Kläger in Karlsruhe vertreten hat:
http://video.google.com/videoplay?docid=-5576047373264439629
Der Vortrag ist für 16 Euro auch als DVD bestellbar unter
Schachtschneider@Eisbrecher.at oder unter der Rufnummer: 0043/(0)664/5835693 (Österreich) Preis: Euro 16,- + Versandkosten ** www.rettet-oesterreich.at
Auch habe ich eine der MITTELSCHICHT.COM sehr ähnliche Initiative von ATTAC gegen den Lissabon-Vertrag gefunden. Hier kann man die Iren für uns gegen den Vertrag von Lissabon abstimmen lassen, weil man uns ja nicht darüber abstimmen lässt. Hoffentlich wird ATTAC diese Initiative, da man die Iren nun nötigt im Oktober dieses Jahres erneut abzustimmen, rechtzeitig wiederbeleben:
http://irish-friends-vote-no-for-me.org/
Auch bei Mittelschicht.com kann man Einfluss nehmen auf das Abstimmverhalten jedes anderen Bundeslandes, in dem man nicht selbst wohnt, bei jeder der vielen deutschen Landtagswahlen. Da die formal vorgegebene Demokratie, so wie sie ist, immer mehr versagt, siehe die immer häufigeren grundgesetzwidrigen Entscheidungen des deutschen Bundestages, ist es höchste Zeit jeglichen kreativen Spielraum zu nutzen, um die Selbstbestimmung des Volkes wieder besser wirken zu lassen. Lesen Sie auf unseren Hauptseiten unter www.mittelschicht.com genaueres.
Die Mitbestimmungsrealität, auf den Nachdenkseiten hat man das zu dem Urteil zwar kritisiert, aber ich finde zu unrecht, ist eben nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgericht, sondern unser Aller Aufgabe. Das Bundesverfassungsgericht hält nur und zum Glück, wie an dem aktuellen Urteil erkennbar, weiterhin die Wege offen, die die Selbstbestimmung des Volkes prinzipiell ermöglichen. Wahrgenommen werden kann und muss diese Selbstbestimmung durch UNS, das Volk.
Geben Sie sich einen Ruck! Das erinnert an den ehemaligen Verfassungsrichter und Bundespräsidenten Roman Herzog, der 2007 in der Welt am Sonntag ebenfalls die Ansicht vertrat, dass dieser Vertrag von Lissabon demokratische Maßstäbe wesentlich nicht erfüllt und eine europäische Verfassung in dieser Form abzulehnen ist.
Ein verteilbares Papier zum Vertrag von Lissabon gibt es z.B. von Mehr Demokratie e.V.:
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